Notizen

UN-Gutachten sieht Assange als Opfer einer „willkürlichen Inhaftierung“

WikiLeaks-Gründer Julian Assange. Foto: Wikipedia

Die UN-Rechtsexperten haben die jahrelange Zuflucht des WikiLeaks-Gründers Julian Assange in der Botschaft von Ecuador in London als unrechtmäßige Haft eingestuft. Assanges Recht auf Bewegungsfreiheit müsse respektiert werden. Er habe zudem ein Anrecht auf Entschädigung.

Das Gremium „sieht die verschiedenen Formen der Freiheitsberaubung, denen Assange ausgesetzt wurde, als eine Form der willkürlichen Inhaftierung an“, erklärte deren Vorsitzende, der südkoreanischen Experten für internationales Recht Seong-Phil Hong.

Der WikiLeaks-Gründer verlässt seit dreieinhalb Jahren nicht die Botschaft, um einer Auslieferung durch Großbritannien nach Schweden zu entgehen. Schwedische Behörden ermitteln gegen ihn wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung.

Kundgebung für Assange vor der Botschaft von Ecuador in London. Foto: Shutterstock

Kundgebung für Julian Assange vor dem Botschaftsgebäude in London, in dem sich der Gründer von WikiLeaks immer noch versteckt hält. Foto: Shutterstock

Die schwedische Regierung teilt die Auffassung der UN-Experten nicht. Man habe keinerlei Kontrolle über die Entscheidung Assanges, sich in der ecuadorianischen Botschaft aufzuhalten. Er befinde sich freiwillig dort und könne die Botschaft jederzeit verlassen, teilte die Regierung in Stockholm mit. Die britische Regierung ist sich ebenfalls keiner Schuld bewusst. Eine Regierungssprecherin kündigte an, dass Großbritannien den Experten-Bericht formal anfechten werde.

Das Urteil der UN-Prüfkommission ist zwar rechtlich nicht bindend, aber Assanges Verbündeter Vaughan Smith hofft, dass sich der politische Druck dadurch erhöht: „Diese Entscheidung wird das internationale Ansehen Assanges positiv beeinflussen. Dies ist das höchste UN-Gremium, an das er sich wenden konnte. Die britische Regierung sollte danach handeln, denn sie kann sich nicht nur die Empfehlungen rauspicken, die ihr passen.“ (tagesschau.de/spiegel.de)

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